Allgemeine Geschäftsbedingungen
WERZ IMMOBILIEN GmbH
1. Geltung
Mit der Anforderung des Exposés in Kenntnis unserer Provisionserwartung kommt zwischen dem Empfänger (im Folgenden: Kunde) und WERZ IMMOBILIEN GmbH (im Folgenden: Makler) ein provisionspflichtiger Maklervertrag über das angebotene Objekt zustande, für den folgende Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten und diese hiermit vom Kunden anerkannt werden.
2. Maklerprovision
Bis zum Erwerb einer Immobilie arbeitet der Makler für den Kunden kostenfrei. Erst mit notariellem Kaufvertragsabschluss schuldet der Kunde dem Makler für den Nachweis bzw. die Vermittlung eine Maklerprovision in Höhe von 3,57 % inkl. 19% MwSt. aus dem wirtschaftlichen Gesamtkaufpreis. Dem Abschluss eines Kaufvertrages steht jeder andere Erwerb des wirtschaftlich Gewollten gleich wie z.B. Zuschlag in der Versteigerung, Erwerb eines Gesellschaftsanteils, etc. Der Makler wird in der Regel auch für den Verkäufer provisionspflichtig tätig. Bei Vermietungsgeschäften erhebt der Makler seine Provision ausschließlich vom Vermieter.
3. Fälligkeit der Maklerprovision
Der Provisionsanspruch wird bei Abschluss des Kaufvertrages/Mietvertrages fällig. Dabei genügt es, wenn die Tätigkeit des Maklers zum Abschluss des Vertrages mitursächlich gewesen ist. Die Provision ist zahlbar nach Rechnungserteilung. Werz Immobilien hat das Recht, beim Abschluss des Hauptvertrags anwesend zu sein. Erfolgt der Abschluss des Hauptvertrags ohne die Teilnahme von Werz Immobilien, so ist der Kunde verpflichtet, WERZ IMMOBILIEN unverzüglich Auskunft über den wesentlichen Inhalt des Hauptvertrags und die Bemessungsgrundlage des Provisionsanspruchs zu erteilen.
4. Höhe der Provision
Die Provision errechnet sich aus dem Gesamtkaufpreis bzw. dem Gesamtmietpreis. Bei einem Immobilientausch, also bei einem Grundstücksgeschäft, bei dem beide Vertragsparteien das Eigentum an ihrer Immobilie jeweils entgeltlich auf die andere Vertragspartei übertragen, ist Bemessungsgrundlage für die von dem jeweiligen Kunden zu bezahlende Provision der jeweilige Gegenwert der von diesem Kunden erworbenen Immobilie, wie er vom Notar in der Urkunde über das Grundstücksgeschäft für die jeweilig erworbene Immobilie als Tauschwert angesetzt wird, und nicht lediglich die Wertdifferenz der beiden getauschten Immobilien.
Die Gebührenrechnung erfolgt aufgrund der abgeschlossenen Provisionsvereinbarung. Sofern keine andere Provisionsvereinbarung geschlossen wurde, erfolgt die Gebührenrechnung gemäß nachfolgender Regelung.
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Die Vermittlung und Nachweisgebühr für den Kauf/Erwerb von Haus- und Grundbesitz beträgt für den Käufer und Verkäufer jeweils 3,57 % des Gesamtkaufpreises inkl. 19% der gesetzlichen MwSt.
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Bei der Vermietung von Wohnraum ist der Vermieter verpflichtet, eine Provision in Höhe von 2,38 Monatskaltmieten inkl. 19% der gesetzlichen MwSt. zu zahlen.
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Bei der Vermietung von Gewerbeflächen ist der Vermieter verpflichtet, eine Provision in Höhe von 3,57 Monatskaltmieten inkl. 19% der gesetzlichen MwSt. zu zahlen.
5. Angebote
Alle Angebote erfolgen freibleibend und unverbindlich. Die objektbezogenen Angaben beruhen auf Informationen, die dem Makler vom Verkäufer/Vermieter zur Verfügung gestellt wurden. Trotz sorgfältiger Aufbereitung der Unterlagen kann der Makler für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben des Verkäufers/Vermieters keine Gewähr übernehmen.
6. Doppeltätigkeit
Werz Immobilien ist berechtigt, auch für den anderen Vertragsteil (Verkäufer/Vermieter) entgeltlich oder unentgeltlich tätig zu werden. Bei Doppeltätigkeit ist der Makler zur Unparteilichkeit verpflichtet.
7. Vorkenntnis
Ist dem Kunden das von WERZ IMMOBILIEN angebotene Objekt bereits bekannt, so hat er dieses unverzüglich, spätestens innerhalb von 3 Kalendertagen mitzuteilen und auf Verlangen von WERZ IMMOBILIEN zu belegen. Unterlässt der Kunde diesen Hinweis, so hat er WERZ IMMOBILIEN sämtliche Aufwendungen, die dem Makler dadurch entstehen, dass auf die Vorkenntnis nicht oder verspätet hingewiesen wird, als Schaden zu ersetzen.
8. Vertraulichkeit/Weitergabeverbot
Sämtliche Informationen des Maklers über das Objekt, die er im Rahmen seiner Tätigkeit erbringt, sind ausschließlich für den Kunden bestimmt und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Verstößt der Kunde gegen dieses Weitergabeverbot und schließt der Dritte oder eine andere Person, an die der Dritte seinerseits die Informationen weitergegeben hat, den Hauptvertrag ab, so schuldet der Kunde Schadensersatz in Höhe der ursprünglich vereinbarten Maklerprovision bzw. in Höhe der im Exposé erwähnten Maklerprovision zzgl. der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.
9. Haftung
Die Haftung für fahrlässiges Verhalten der Firma WERZ IMMOBILIEN, dessen gesetzlicher Vertreter oder Erfüllungsgehilfen ist ausgeschlossen. Dieses gilt nicht, soweit der Schaden in der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit besteht oder auf der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) oder dem Fehlen einer von WERZ IMMOBILIEN garantierten bestimmten Eigenschaften beruht.
10. Datenschutz
Der Kunde willigt ein, dass der Makler Daten, die sich aus diesem Vertrag oder der Vertragsdurchführung ergeben nach Maßgabe der gesetzlichen Regelungen erhebt, verarbeitet, nutzt und diese im erforderlichen Umfang an Dritte übermittelt.
11. Urheber- und Leistungsschutzrechte
Die auf dieser Website veröffentlichten Inhalte, insbesondere Texte, Bilder, Objektfotografien und Grafiken, unterliegen dem deutschen Urheber- und Leistungsschutzrecht. Jede vom deutschen Urheber- und Leistungsschutzrecht nicht zugelassene Verwertung bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Anbieters oder jeweiligen Rechteinhabers. Dies gilt insbesondere für Vervielfältigung, Bearbeitung, Übersetzung, Einspeicherung, Verarbeitung bzw. Wiedergabe von Inhalten in Datenbanken oder anderen elektronischen Medien und Systemen. Inhalte und Rechte Dritter sind dabei als solche gekennzeichnet. Die unerlaubte Vervielfältigung oder Weitergabe einzelner Inhalte, Objektbilder oder kompletter Seiten ist nicht gestattet und strafbar. Die Darstellung dieser Website in fremden Frames ist nur mit schriftlicher Erlaubnis zulässig.
12. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Als Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zugelassen, Saarbrücken vereinbart.
13. Salvatorische Klausel/Schriftform
Bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen bleiben die übrigen davon unberührt und werden durch wirksame mit gleichem oder ähnlichem Regelungsgehalt ersetzt. Änderungen und Ergänzungen des Maklervertrages oder dieser Schriftformklausel bedürfen der Schriftform.